Umweltschutz im SVT

Umweltschutzbeauftragter im SVT 
 
Die Europäische Union achtet nach langer Zeit des Einführungszeitraumes jetzt im besonderen Maße auf die Umsetzung der FFH (Fauna Flora Habitat) Bestimmungen. Naturschutzgebiete sind auszuweisen. Gewässerreinhaltung wird strengstens überwacht, bei der Abfallentsorgung "Fehlwürfe" geahndet. 
 
Allein das nachlässige Umsetzen der EU-Verordnungen soll dem nicht reagierenden Land Strafen von bis zu 45 Mio € kosten. 
 
Um für die kommenden Aufgaben gerüstet zu sein, hat der SVT einen Umweltbeauftragten benannt. Ralf Giercke, durch seine Funktion bei den Lübecker Stadtwerken mit solchen Anforderungen bestens vertraut, hat sich bereit erklärt, diese erklärungsintensive Aufgabe zu übernehmen. 
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