Geschäftsführender Vorstand
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Der GV vertritt den Verein in rechtlicher Beziehung, d.h. Rechtsgeschäfte und Verträge könne nur vom GV vorgenommen werden. Nur zwei Mitglieder des GV zusammen können rechtsverbindliche Zusagen abgeben. Zum GV gehören der 1. und 2. Vorsitzende, der 1. Schriftwart, der 1. Kassenwart und der technische Leiter.
Obwohl der zweite Kassenwart und der zweite Schriftwart formal zum erweiterten Vorstand gehören, werden sie zusammen mit den Ämtern vorgestellt. |
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Die Vorsitzenden
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Die Vorsitzenden haben keine definierte Aufgabe im Sinne der unten aufgeführten Beschreibungen. Ihnen obliegt die Führung des Vereins sowie die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Die Vorsitzenden vertreten darüber hinaus den Verein nach außen in allen rechtlichen und repräsentativen Belangen.
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Die Kassenwarte
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Die Kassenwarte verwalten die Vereinskasse. Sie sind dem geschäftsführenden Vorstand, den Rechnungsprüfern und dem Ehrenrat gegenüber zur unverzüglichen Rechnungslegung verpflichtet. Sie überwachen den effektiven und sparsamen Einsatz der Mittel.
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Die Schriftwarte
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Die Schriftwarte führen die schriftlichen Arbeiten des Vereins. Ihnen obliegt weiter die Protokollführung in den Versammlungen und den Vorstandssitzungen, die Führung der Mitgliederliste, die Veröffentlichung im Nachrichtenblatt über die Mitgliederbewegungen, die Aufzeichnung über Jubiläen und Geburtstage.
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Der technische Leiter
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Der Technische Leiter plant und erarbeitet die im Haushaltsplan vorgesehenen Projekte, außerdem verwaltet er Gebäude und Anlagen des Vereins. Die während des Arbeitsdienstes durchzuführenden Arbeiten werden in Übereinstimmung mit den Takelmeistern festgelegt.
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Der Vorstand informiert
Funktionen

Geschäftsführender Vorstand
Erweiterter Vorstand
Die Vorsitzenden
Die Kassenwarte
Die Schriftwarte
Der technische Leiter