Mitgliedschaft

Mitgliedschaft
Der SVT bietet unterschiedliche Formen der Mitgliedschaft an.  
 
Dazu gehören bei den Erwachsenen Mitgliedern 
- Probemitglieder 
- Fördermitglieder 
- Aktive Mitglieder 
- Ehrenmitglieder 
- Damenmitglieder 
- Freundschaftsmitglieder 
 
Und bei den Jugendlichen 
- Jugendmitglieder 
 
Probemitglieder
Die Neuaufnahmen in den SVT erfolgen zum Fördermitglied, zum Damenmitglied oder zum Freundschaftsmitglied.  
 
Stellt ein Interessent einen Aufnahmeantrag, wird er i.d.R. durch den Aufnahmeausschuss zu einem Gespräch eingeladen. Aufgrund dieses Gespräches empfiehlt der Aufnahmeausschuss dem Vorstand i.A. die Aufnahme des neuen Mitgliedes. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme trifft der Gesamtvorstand, der i.A. immer der Empfehlung des Aufnahmeausschusses folgt. Der Interessent kann damit als Probemitglied aufgenommen werden, und wird in der darauf folgenden Monatsversammlung der Mitgliedschaft vorgestellt. Die Probezeit dauert ein Jahr. Mitglieder auf Probe werden im SVT-Hafen als Gastlieger behandelt. 
 
In dieser Zeit haben Verein und Neumitglied die Gelegenheit einander kennen zu lernen und aus den Reihen der SVT-Mitglieder übernimmt ein Kamerad die Patenschaft für das neue Mitglied. Der Pate dient dem neuen Mitglied als Ansprechpartner, um sich im SVT leichter zurechtzufinden und hilft dem Vorstand am Ende der Probezeit bei der Entscheidung über die endgültige Aufnahme. Während der Probezeit haben sowohl der SVT als auch das Probemitglied das Recht, die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wir sind sehr froh darüber, dass das in der Praxis nur äußerst selten vorkommt.  
 
Hinsichtlich der Beiträge wird ein Probemitglied wie ein Fördermitglied bzw. wie ein Freundschaftsmitglied behandelt. Mitglieder auf Probe haben kein Stimm- und Wahlrecht. 
 
Fördermitglieder
Nach Ablauf des Probejahres erfolgt die Übernahme in die fördernde Mitgliedschaft oder ggf. in die Freundschaftsmitgliedschaft. In der Monatsversammlung erhält das neue Fördermitglied dann die Vereinsnadel und eine Kopie von Satzung und Geschäftsordnung ausgehändigt. Das Sekretariat nimmt rechtzeitig Kontakt mit dem neuen Fördermitglied auf, um sicherzustellen, dass es zu der entsprechenden Monatsversammlung auch anwesend sein kann. 
 
Für Fördermitglieder gelten alle Mitgliederrechte und –pflichen. Jedoch: Fördermitglieder haben eingeschränktes Stimm- und Wahlrecht, und keinen Anspruch auf einen Liegeplatz. Das einschränkte Stimmrecht bezieht sich auf die Abstimmung zur Übernahme in die aktive Mitgliedschaft. An dieser Abstimmung dürfen Fördermitglieder nicht teilnehmen. Fördermitglieder haben lediglich aktives Wahlrecht. Sie können also nicht für ein Vorstandsamt kandidieren. Wie jedes Mitglied kann auch ein Fördermitglied einen SVT-Liegeplatz beantragen. Die Takelmeister werden bei der Vergabe der Liegeplätze die Wünsche bestmöglich berücksichtigen. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass der Liegeplatz jährlich wiederholt langfristig zur Verfügung steht.  
 
Aktive Mitglieder
Die sog. „aktive Mitgliedschaft“ beinhaltet das sog. „passive Wahlrecht“ – man darf also ein Vorstandsamt übernehmen. Man darf bei der Übernahme in die aktive Mitgliedschaft mit abstimmen und der Verein muss dem aktiven Mitglied einen Liegeplatz garantieren. Die Liegegebühren für aktive Mitglieder sind günstiger als die der fördernden Mitglieder. 
 
Die max. Anzahl der aktiven Mitglieder im SVT ist hauptsächlich durch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Liegeplätze begrenzt. 
 
In die aktive Mitgliedschaft kann man übernommen werden, wenn man einen formlosen schriftlichen Antrag an den Vorstand stellt. Für das laufende Jahr werden jeweils die Anträge berücksichtigt, die bis Ende September eingegangen sind. 
 
In der November-Vorstandssitzung berät der Vorstand darüber, welche Antragsteller in der Monatsversammlung zur Abstimmung vorgeschlagen werden. 
 
Der Vorstand bemüht sich dabei um eine möglichst objektive Beurteilung. Die Kriterien dafür sind einfach:  
Es hängt davon ab, wann der Antrag gestellt wurde, also wer möglicherweise durch ältere abschlägig beschiedene Anträge noch vorher zu berücksichtigen ist, wie viele frei gewordene Liegeplätze garantiert werden können und nicht zuletzt davon, wie sich der Antragsteller im Vereinsleben und beim Arbeitsdienst engagiert.  
 
Unsere vergleichsweise sehr kostengünstige Hafensituation begründet sich auf der Hilfe auf Gegenseitigkeit, auf Kameradschaft und auf Ehrenamt. Das unterscheidet uns von einer kommerziellen Marina, in der die anfallenden Arbeiten professionell vergeben werden. 
Bevor jemand „Aktiv“ wird, möchten wir als SVT uns auch sicher sein, dass der Bewerber diese Grundsätze auch aktiv unterstützt und mit trägt. 
 
Die Takelmeister reden bei den Vorschlägen also ein sehr gewichtiges Wort mit. In der Praxis dauert bei den meisten Mitgliedern, die eine aktive Mitgliedschaft wünschen, die Zeit bis dahin zwischen fünf und acht Jahren. Wegen des oft großen Andrangs sind nach der Antragstellung auch Wartezeiten von zwei bis drei Jahren keine Seltenheit und haben also nichts zu tun mit einem vielleicht befürchteten „Nasenfaktor“. 
 
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind aktive Mitglieder mit Sonderstatus. Sie sind von der Beitragszahlung und der Pflicht zum Arbeitsdienst befreit. 
 
Der Gesamtvorstand kann mit Zustimmung des Ehrenrates Mitglieder, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. 
 
 
Damenmitglieder
Damenmitglieder sind Mitglieder mit Sonderstatus. Sie haben – wie Fördermitglieder – eingeschränktes Wahl- und Stimmrecht und eine Beitragsvergünstigung. 
 
Dieser Status ist historisch bedingt eine Art von Familienmitgliedschaft. In der Praxis sind viele Ehefrauen und Lebensgefährtinnen der SVT-Mitglieder „Damenmitglieder“. Selbstverständlich können schon dem Namen nach nur die holden Weiblichkeiten „Damenmitglied“ werden. Möchte eine Frau jedoch eine Yacht im SVT unterhalten, geht das nur mit fördernder oder aktiver Mitgliedschaft. 
 
Bei der Aufnahme in die Damenmitgliedschaft wird i.A. auf eine Probezeit verzichtet, da die Dame durch die Mitgliedschaft des Partners dem SVT schon bekannt ist. 
 
Freundschaftsmitglieder
Freundschaftsmitglieder sind wie Damenmitglieder Mitglieder mit Sonderstatus. Sie haben eingeschränktes Wahl- und Stimmrecht und eine Beitragsvergünstigung. 
 
Die Freundschaftmitgliedschaft kann von jedem angenommen werden, der sich dem SVT freundschaftlich verbunden fühlt. Das könnten z.B. ständige Crew-Mitglieder unserer aktiven Segler sein oder vielleicht engagierte Eltern unserer Jugendmitglieder, die so eine Verbindung zum SVT aufbauen möchten. Selbstverständlich können auch nicht mehr aktiv segelnde Mitglieder zur Freundschaftsmitgliedschaft wechseln und damit möglicherweise einen Austritt aus Kostengründen vermeiden. 
 
Das Unterhalten eines Bootes im SVT ist als Freundschaftsmitglied nicht möglich. Dazu muss über den Weg der Fördermitgliedschaft die aktive Mitgliedschaft erworben werden. Freundschaftsmitglieder werden im SVT-Hafen als Gastlieger behandelt. 
 
Jugendmitglieder
Mitglieder unter 18 gehören der Jugendgruppe an. Ab 18 kann ein Jugendmitglied den Antrag auf Übernahme in die aktive oder in die Fördermitgliedschaft stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand ohne Abstimmung in der monatlichen Mitgliederversammlung. Mit 21 Jahren erfolgt die automatische Übernahme in die Fördermitgliedschaft, wenn nichts anderes beantragt wurde. 
 
Jugendmitglieder zahlen ermäßigten Beitrag. 
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